Beglaubigungen

Das Stadtammannamt Uster beglaubigt Unterschriften, Abschriften, Auszüge von Dokumenten oder sichert das Datum einer privaten Urkunde. Im Kanton Zürich sind zur Beglaubigung jeder Gemeindeammann/Stadtammann, jeder Notar oder auch speziell durch das Obergericht ermächtigte Personen zuständig. Jede Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es gibt also grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften.

Um Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen, kommen Sie bitte persönlich am Schalter des Betreibungs- und Stadtammannamtes vorbei. Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit. 

Bitte beachten Sie:

  • Das Dokument ist erst im Beisein der Urkundsperson zu unterzeichnen.
  • Der Inhalt des Dokumentes ist nicht Gegenstand der Beglaubigung.

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