Umschreibung ausländischer Führerausweis

Zuständig für das Umschreiben des ausländischen Führerausweises ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich.

Sie müssen Ihren ausländischen Führerausweis bis spätestens ein Jahr nach der Einreise in die Schweiz in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen.  

Dazu müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten oder direkt beim Strassenverkehrsamt vorsprechen. Nehmen Sie Ihre gültige Identitätskarte oder Ihren  Pass und den Originalausländerausweis mit. 

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns. 

 

Weitere nützliche Informationen:

Ausländischer Führerausweis

Preis

20.-
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