Umschreibung ausländischer Führerausweis
Zuständig für das Umschreiben des ausländischen Führerausweises ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich.
Sie müssen Ihren ausländischen Führerausweis bis spätestens ein Jahr nach der Einreise in die Schweiz in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen.
Dazu müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten oder direkt beim Strassenverkehrsamt vorsprechen. Nehmen Sie Ihre gültige Identitätskarte oder Ihren Pass und den Originalausländerausweis mit.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns.
Weitere nützliche Informationen:
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 944 72 89 | Kontaktformular |