Volksinitiative "Keine GEbühren zulasten von Jugend- und Sportvereinen"
| Datum |
29. Juni 2010 |
| Geschäftsart |
Volksinitiative |
| Geschäftsnummer |
14/2010 |
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 32 lit. d der Gemeindeordnung vom 25. November 2007 sowie § 133 Abs. 1 u. Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR), folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Gemeinderat nimmt vom Zustandekommen, der Gültigkeit und dem Inhalt der Volksinitiative „Keine Gebühren zulasten von Jugend- und Sportvereinen“ Kenntnis.
- Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab.
- Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.
Dokument A014.pdf (pdf, 34.6 kB)