Der Stadtrat stellt die Exekutive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Stadt Uster. Hauptaufgaben - Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates und die ihm auf Grund von eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung übertragenen Aufgaben.
- Vorbereitung der Geschäfte zuhanden Gemeinderat und Stimmberechtigten.
- Überwachung und Führung der Verwaltung und des Finanzhaushaltes der Stadt.
- Sorge für öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Der Stadtrat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Gemeindeordnung
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