| Urnen Öffnungszeiten |
| Ort | Samstag | Sonntag | | Stadthaus | 09.00–12.00 Uhr | 09.00–10.30 Uhr | Schulhäuser:
Krämeracker, Talacker (Kindergarten), Weidli, Oberuster (ab 2007 altes Schulhaus), Niederuster, Türmli-Schulhaus Nänikon, Gschwader (Kindergarten), Freudwil, Nossikon, Sulzbach | geschlossen | 09.00–10.30 Uhr | | Gujerhaus Wermatswil | geschlossen | 09.00–10.30 Uhr | | Feuerwehrhüsli Riedikon | geschlossen | 09.00–10.30 Uhr |
|
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.zh.ch, diejenige des Bundes unter www.admin.ch. Auslandschweizer/innen Ihre Ansprechperson ist der Stimmregisterführer, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, stimmregister@stadt-uster.ch, Telefon 044 944 72 12, Telefax 044 944 72 09 |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie Ihre Wahl- und Stimmzettel in das «Stimmzettelkuvert» und verschliessen Sie dieses.
- Legen Sie das verschlossene «Stimmzettelkuvert» zusammen mit dem unterschriebenen «Stimmrechtsausweis» ins «Antwortkuvert». Bitte beachten Sie: Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Es ist bereits frankiert. Sie können es auch während der Bürostunden im Stadthaus abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen. Achtung: B-Post braucht mindestens drei Arbeitstage.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt. Ihre briefliche Stimmabgabe bzw. Ihre briefliche Wahl ist anonym, weil das von Ihnen verschlossene Stimmzettelkuvert und der Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt werden. |
|