ÄNDERUNGEN IM VERKEHRSREGIME DER STADT PER 1.1.2017

4. Januar 2017
Drei neue Tempo-30-Zonen in Ustermer Quartieren sind im Dezember in Betrieb gegangen. Seit 1. Januar gibt es neu blaue Parkzonen und gelten fürs Parkieren auf weissen Flächen neue Bedingungen und Tarife.
So lassen sich die Nachrichten in Zusammenhang mit dem Parkwesen der Stadt zusammenfassen, die auf den Jahreswechsel hin aktuell wurden.

Drei Tempo-30-Zonen
Zum Wochenende vom 16./17. Dezember konnte die Stadtpolizei zwei neue Tempo-30-Zonen eröffnen: In Nänikon und in Kirchuster (Feldhof/Neuwiesen). Kurz vor Ende Jahr, am 30. Dezember, wurden auch in Riedikon Quartierstrassen verkehrsberuhigt.

Blaue Zone und teurere weisse
Mit Einführung der neuen Parkierungsverordnung für die Stadt Uster wird per 1. Januar 2017 nördlich der Bahnlinie zwischen der Wermatswilerstrasse und den Gebieten Brunnenwiesen/Hasen­bühl eine Blaue Zone eingerichtet. Inner­halb dieser gilt an Werktagen von 08.00 bis 19.00 Uhr eine Parkzeitbeschränkung von einer Stunde beziehungsweise maximal 1 Stunde und 29 Minuten. Massgebend ist jeweils die genaue Ankunftszeit. Anwohnerinnen und Anwohner haben die Möglichkeit, bei der Stadtpolizei Uster für 60 Franken eine Jahreskarte oder für 5 Franken eine Monatskarte zu erwerben. Anwohnerinnen und Anwohner können für ihre Besucherinnen und Besucher für 5 Franken einzelne Tageskarten kaufen. Die Bestimmungen über das Nachtparkieren (insbesondere die Tarife) wurden ebenfalls angepasst.

Das Parkieren auf gebührenpflichtigen weissen Feldern wird neu zwischen 8 und 20 Uhr kostenpflichtig. Grundsätzlich kostet eine Stunde 1 Fran­ken, eine halbe Stunde kann gratis aktiviert werden. Mehr Details dazu finden sich in der Parkierungsverordnung.