USTER ERHÄLT EINE BLAUE ZONE

8. November 2016
Mit Einführung der neuen Parkierungsverordnung für die Stadt Uster wird per 1. Januar 2017 in verschiedenen Quartieren eine Blaue Zone geschaffen. Die dazu notwendigen Markierungsarbeiten beginnen bereits im November 2016. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden mit einem separaten Schreiben direkt informiert.
Im Frühling 2016 verabschiedete der Gemeinderat die neue Parkierungsverordnung der Stadt Uster und setzte sie per 1. Januar 2017 in Kraft. Unter anderem sieht die Verordnung nördlich der Bahnlinie zwischen der Wermatswilerstrasse und den Gebieten Brunnenwiesen/Hasenbühl die Schaffung einer Blauen Zone vor. In den kommenden Wochen beginnt die Stadt Uster mit den notwendigen Signalisationsarbeiten. Die betroffenen Anwohner werden mit einem separaten Schreiben über das neue Regime informiert.

Innerhalb der Blauen Zone gilt an Werktagen von 08.00 bis 19.00 Uhr eine Parkzeitbeschränkung von einer Stunde beziehungsweise maximal 1 Stunde und 29 Minuten. Massgebend ist jeweils die genaue Ankunftszeit. Auf den bei der Polizei erhältlichen Parkscheiben ist das korrekte Einstellen der Ankunftszeit anschaulich erläutert.

Anwohnerinnen und Anwohner haben die Möglichkeit, bei der Stadtpolizei Uster für 60 Franken eine Jahreskarte oder für 5 Franken eine Monatskarte zu erwerben. Anwohnerinnen und Anwohner können für ihre Besucherinnen und Besucher für 5 Franken einzelne Tageskarten kaufen. Unverändert bleiben die Bedingungen für das Nachtparkieren auf öffentlichem Grund.

Bei Fragen wird die Bevölkerung gebeten, sich an die Stadtpolizei Uster zu wenden. Telefon 044 944 76 66.