STADTVERMESSUNG HAT AUF DIE NEUE LANDESVERMESSUNG UMGESTELLT

15. Juli 2016
Die aktuellen Grundlagen der schweizerischen Landesvermessung stammen aus den Jahren um 1903 (LV03) und genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) hat deshalb bereits in den Jahren 1989 bis 1995 eine neue, genauere Landesvermessung (LV95) durchgeführt. Der Kanton Zürich und auch die Stadtvermessung Uster führen diese nun ein.
Im Kanton Zürich werden im Jahr 2016 alle Vermessungs werke mit einer sogenannten Transformation ins System der neuen Landesvermessung LV95 übergeführt. Nach diversen Vorbereitungen hat die Stadtvermessung die amtliche Vermessung von Uster nun auf das neue Koordinatensystem umgestellt. Die gesamte GIS-Plattform wird etwas später transformiert, kann für Auskünfte aber weiterhin genutzt werden.

Der Unterschied der beiden Koordinatensysteme sieht z. B. an einem Vermessungsfixpunkt in Uster folgendermassen aus:

Altes System, LV03Neues System, LV95
Y=699'768.004 mE=2'699'768.894 m
X=244'102.158 mN=1'244'101.921 m

Das heisst, wer eine neue Punktkoordinate von Uster nimmt und diesen Punkt im alten Koordinatensystem suchen will, landet mit den Nachforschungen in der Nähe von Moskau!

Den bisherigen Koordinaten werden eine 1 bzw. 2 vorangestellt, und in Uster ergeben sich zudem Verschiebungen in West-Ost-Richtung von rund +90 cm, in Süd-Nord-Richtung von rund –20 cm. Für die genauen Umrechnungen sind entsprechende Transformationsprogramme verfügbar.

Wegen der kleinen Entzerrung der Daten mit dem Übergang zum neuen System werden in der amtlichen Vermessung alle Grundstücksflächen neu berechnet. Dies kann zu minimen Änderungen im Flächenmass führen, etwa wegen anderer Rundung. Die neuen Flächen werden dem Notariat übermittelt, und bei Änderungen, die grösser als 1 m2 sind, erfolgt eine Mitteilung an die Eigentümerschaft. Gegen diese Neuberechnung besteht keine Einsprachemöglichkeit.

Die Stadtvermessung hat von den Flächen der Grundstücke in Uster entsprechende Listen erstellt, sie können hier über die Links unten eingesehen werden:
  • Liste aller rechtsgültigen Grundstücke mit Flächenangaben alt/neu
  • Liste nur der Grundstücke mit Flächenänderungen
Ingenieur- und Architekturbüros müssen bei ihren Projekten in nächster Zeit auf diese Umstellung der Vermessungsgrund lagen achten, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Für die meisten Einzelprojekte kann die Devise angewendet werden: Bisherige Projekt werden im alten System abgeschlossen, neue Projekte werden automatisch im neuen Koordinatensystem erstellt.

Für ein vertieftes Studium der Thematik eignen sich folgende Links:
www.are.zh.ch/internet/baudirektion/are/de/geoinformation/Themen/bezugsrahmenwechsel_lv95.html

Erläuterndes PDF-Dokument auf www.cadastre.ch

Bei Fragen steht das Team der Stadtvermessung gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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