Erneuerungswahlen Stadt Uster für die Legislatur 2018–2022

26. April 2017
PUBLIKATION ANORDNUNG GEMÄSS § 57 ABS. 2 DES GESETZES ÜBER DIE POLITISCHEN RECHTE
Mit Beschluss vom 11. April 2017 hat der Stadtrat gestützt auf § 57 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte beschlossen, die Termine für die Legislatur 2018 - 2022 wie folgt festzulegen:
4. März 2018Erneuerungswahl (1. Wahlgang)
 
  • Sekundarschulpflege
  • Reformierte Kirchenpflege
  • RPK der ref. Kirchenpflege
15. April 2018Erneuerungswahl (1. Wahlgang)
 
  • Gemeinderat
  • Stadtrat
  • Primarschulpflege
  • Sozialbehörde
  • Notar/in (sofern keine stille Wahl)
10. Juni 2018Allfälliger 2. Wahlgang
 
  • Stadtrat
  • Primarschulpflege
  • Sozialbehörde
  • Notar/in


Für die Festlegung des Amtsantritts von Stadtrat, Primarschulpflege und Sozialbehörde ist der diesbezügliche Entscheid des Kantonsrates (pendente Revision des Gesetzes über die politischen Rechte) abzuwarten.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung) beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 26. April 2017
Stadtrat Uster

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