«STÄDTISCHE VOLKSINITIATIVE ZUM SCHUTZ DES WALDS»<br>PUBLIKATION ZUSTANDEKOMMEN GEMÄSS § 127 ABS. 4 DES GESETZES ÜBER DIE POLITISCHEN RECHTE
«Städtische Volksinitiative zum Schutz des Walds»
zustande gekommen ist.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 22. Februar 2017
Stadtrat Uster
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