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Submissionen


Das Beschaffungsvolumen von Bund, Kantonen und Gemeinden beträgt in der Schweiz jährlich circa 36 Milliarden Franken. Das Beschaffungsvolumen der Stadt Uster beträgt jährlich rund 40 Millionen Franken. Das Volumen ist stark von der Höhe der Investitionen abhängig und deshalb schwankend. Diese Zahl zeigt die grosse Bedeutung des Submissionswesens.

Die heute im Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens gültigen Regelungen haben das Ziel, das Submissionsverfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Der Markt soll auch hier spielen. Im Interesses eines sparsamen Einsatzes der knappen öffentlichen Mittel soll in einem Vergabeprozess das wirtschaftlich günstigste Angebot des bestqualifizierten Bewerbers den Zuschlag erhalten.

Zum Thema Beschaffungswesen sind zahlreiche Rechtsquellen vorhanden. Für den Kanton Zürich ist insbesondere das Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und die Submissionsverordnung von grosser Bedeutung.

Verfahrensarten

Das öffentliche Beschaffungsrecht kennt verschiedene Verfahrensarten für die Vergabe von Aufträgen.

  • Offenes Verfahren
Öffentliche Ausschreibung.
Alle Anbietenden können ein Angebot einreichen.
  • Selektives Verfahren (Präqualifikation)
Öffentliche Ausschreibung.
Alle Anbietenden können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. In einem ersten (anfechtbaren) Verfahrensschritt werden aufgrund der Prüfung der Eignung jene Anbietenden bestimmt, welche in einem zweiten Verfahrensschritt ein konkretes Angebot einreichen dürfen. Die Zahl der zur Angebotsabgabe Einzuladenden darf beschränkt werden (auf nicht weniger als drei Anbietende), wenn sonst die Vergabe nicht effizient abgewickelt werden kann.
  • Einladungsverfahren
Die Ausschreibende Stelle bestimmt, welche Anbietenden ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Es müssen, wenn möglich, mindestens drei Angebote eingeholt werden.
  • Freihändiges Verfahren
Direkte Vergabe des Auftrages an eine/n Anbietende/n ohne Ausschreibung.

Submissionsrichtlinien Stadt Uster

Der Stadtrat Uster steht beim Beschaffungswesen im Spannungsfeld zwischen gesunden Finanzen und dem damit zusammenhängenden attraktiven Steuerfuss sowie der Unterstützung von einheimischen Anbietern. Die einheimischen Anbieter sind wichtige Partner der Stadt Uster. Zahlreiche Arbeitsplätze und massgebliche Steuereinnahmen werden durch einheimische Anbieter generiert. Der Stadtrat bekennt sich aber auch zu einem wirksamen Wettbewerb unter den Anbietern und der wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Mittel. Die Vorschriften über das Beschaffungswesen eröffnen den einheimischen Anbietern den Zugang zu neuen Märkten in anderen Gemeinden, Kantonen und Ländern. Unter www.simap.ch haben einheimische Gewerbebetriebe Zugang zu Submissionen aus der ganzen Schweiz (inkl. Stadt Uster).

Um in Uster ein einheitliches Submissionsverfahren sicherzustellen sowie um festzulegen, wie die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben in Uster angewendet werden, hat der Stadtrat interne Submissionsrichtlinien erlassen. Diese   Richtlinien wurden nach Befragungen des Gewerbes sowie Mitarbeitenden der Stadt Uster grundlegend überarbeitet und per 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt. Diese haben sich als Grundlage für eine einheitliche und transparente Vergabe grundsätzlich bewährt. Einzig die stadtinternen Schwellenwerte für das Freihändige Verfahren waren sehr tief.
 
Am 25. Januar 2011 hat der Stadtrat die überarbeiteten Submissionsrichtlinien in Kraft gesetzt. Neben verschiedenen Präzisierungen wurden vor allem die stadtinternen Schwellenwerte für das Freihändige Verfahren heraufgesetzt auf die Hälfte der kantonalen Schwellenwerte. Dies bringt sowohl für die offerierenden Unternehmungen wie auch für die Verwaltungsabteilungen grosse Erleichterungen und erhöht den Handlungsspielraum der Verwaltung bei den Vergaben. Am 22. September 2010 erfolgte ein Branchengespräch zum Thema «Submissionsverordnung» (Folien siehe 100922_Folien_Branchengespraech_Submission.pdf). Stadtrat Werner Egli hat den Gewerbevertretern die Absicht des Stadtrates betreffend Erhöhung der internen Schwellenwerte vorgestellt. Diese Anpassung wurde von den Gewerbevertretern begrüsst.
 
Übersicht Schwellenwerte

Gemäss den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen gelten für die einzelnen Verfahren seit dem 1. Januar 2004 im Nicht-Staatsvertragsbereich die folgenden Schwellenwerte (in Schweizer Franken):
VerfahrensartLieferungenDienstleistungenBaunebengewerbeBauhauptgewerbe
Freihändige Vergabeunter 100'000unter 150'000unter 150'000unter 300'000
Einladungsverfahrenunter 250'000unter 250'000unter 250'000unter 500'000
Offenes/Selektives Verfahrenab 250'000ab 250'000ab 250'000ab 500'000

In Uster gelten die folgenden internen Schwellenwerte für freihändige Vergaben:
VerfahrensartLieferungenDienstleistungenBaunebengewerbeBauhauptgewerbe
Freihändige Vergabe,
Umsetzung in Uster
unter 50'000unter 75'000unter 75'000unter 150'000

Unterlagen und Auskünfte

Die Verantwortung für die Durchführung von Submissionen liegt in der Stadt Uster bei den Abteilungen. Die Verantwortlichen Personen geben bei Fragen gerne Auskunft.
Nachfolgend einige Informationsquellen zum Thema Beschaffungswesen:
Grundlagen / Weiterführende LiteraturInhaltErlass durch/Autor
Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche BeschaffungswesenGesetzestextKanton Zürich
SubmissionsverordnungVerordnungstextKanton Zürich
Handbuch für VergabestellenAnwendungshandbuch mit diversen Checklisten, Merkblättern, Vorlagen etc.Kanton Zürich
www.simap.chInternetauftritt für Ausschreibungen im selektiven und offenen Verfahren mit diversen Links und Informationen.Verein «Système d’information sur les marchés publics en Suisse» 
www.beschaffungswesen.zh.chInternetauftritt über Beschaffungswesen mit elektronischem Handbuch und diversen Vorlagen zum Herunterladen.Kanton Zürich
www.vgrzh.chVerwaltungsgerichtsentscheide zum BeschaffungswesenVerwaltungsgericht des Kantons Zürich
 
100922_Folien_Branchengespraech_Submission.pdf (1352.4 kB)


Stadt Uster

Öffnungszeiten

  • MO, DI, DO: 8.30–11.30 / 13.30-16.30
    MI: 8.30–11.30 / 13.30-18.30
    FR: 8.30–15.30 durchgehend