Die heute im Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens gültigen Regelungen haben das Ziel, das Submissionsverfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Der Markt soll auch hier spielen. Im Interesses eines sparsamen Einsatzes der knappen öffentlichen Mittel soll in einem Vergabeprozess das wirtschaftlich günstigste Angebot des bestqualifizierten Bewerbers den Zuschlag erhalten.
Zum Thema Beschaffungswesen sind zahlreiche Rechtsquellen vorhanden. Für den Kanton Zürich ist insbesondere das Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und die Submissionsverordnung von grosser Bedeutung.
Verfahrensarten und Schwellenwerte Das öffentliche Beschaffungsrecht kennt verschiedene Verfahrensarten für die Vergabe von Aufträgen.
- Offenes Verfahren
Öffentliche Ausschreibung.
Alle Anbietenden können ein Angebot einreichen. - Selektives Verfahren (Präqualifikation)
Öffentliche Ausschreibung.
Alle Anbietenden können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. In einem ersten (anfechtbaren) Verfahrensschritt werden aufgrund der Prüfung der Eignung jene Anbietenden bestimmt, welche in einem zweiten Verfahrensschritt ein konkretes Angebot einreichen dürfen. Die Zahl der zur Angebotsabgabe Einzuladenden darf beschränkt werden (auf nicht weniger als drei Anbietende), wenn sonst die Vergabe nicht effizient abgewickelt werden kann. - Einladungsverfahren
Die Ausschreibende Stelle bestimmt, welche Anbietenden ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Es müssen, wenn möglich, mindestens drei Angebote eingeholt werden. - Freihändiges Verfahren
Direkte Vergabe des Auftrages an eine/n Anbietende/n ohne Ausschreibung.
Für die einzelnen Verfahren gelten seit dem 1. Januar 2004 im Nicht-Staatsvertragsbereich die folgenden Schwellenwerte (in Schweizer Franken):
| Verfahrensart | Lieferungen | Dienstleistungen | Baunebengewerbe | Bauhauptgewerbe |
| Freihändige Vergabe | unter 100'000 | unter 150'000 | unter 150'000 | unter 300'000 |
| Einladungsverfahren | unter 250'000 | unter 250'000 | unter 250'000 | unter 500'000 |
| Offenes/Selektives Verfahren | ab 250'000 | ab 250'000 | ab 250'000 | ab 500'000 |
Submissionsrichtlinien Stadt Uster Die Submissionsrichtlinien der Stadt Uster wurden vom Stadtrat erstmals am 15. Februar 2000 erlassen. Die seither gemachten Erkenntnisse rechtfertigten eine Überarbeitung der Richtlinien. Zu diesem Zweck wurden im Jahr 2003 Vertreterinnen und Vertreter des Gewerbes und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung über die Erfahrungen mit den Submissions-Richtlinien befragt. Die Ergebnisse der Interviews sind in die überarbeiteten Richtlinien eingeflossen. Die Richtlinien wurden per 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt.
Der Stadtrat Uster steht beim Beschaffungswesen im Spannungsfeld zwischen gesunden Finanzen und dem damit zusammenhängenden attraktiven Steuerfuss sowie der Unterstützung von einheimischen Anbietern. Die einheimischen Anbieter sind wichtige Partner der Stadt Uster. Zahlreiche Arbeitsplätze und massgebliche Steuereinnahmen werden durch einheimische Anbieter generiert. Der Stadtrat bekennt sich aber auch zu einem wirksamen Wettbewerb unter den Anbietern und der wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Mittel. Die Vorschriften über das Beschaffungswesen eröffnen den einheimischen Anbietern den Zugang zu neuen Märkten in anderen Gemeinden, Kantonen und Ländern. Unter
www.simap.ch haben einheimische Gewerbebetriebe Zugang zu Submissionen aus der ganzen Schweiz (inkl. Stadt Uster).
Stadtrat Heinz Wolfensberger hat anlässlich der Generalversammlung des Gewerbeverbandes vom 16. März 2004 über die neuen Submissionsrichtlinien der Stadt Uster berichtet. Die Submissionsrichtlinien der Stadt Uster sind ein internes Arbeitsinstrument für die mit der Auftragsvergabe betrauten Stellen der Stadt Uster. Sie präzisieren die kantonalen Vorschriften.
Unterlagen und Auskünfte Die Verantwortung für die Durchführung von Submissionen liegt in der Stadt Uster bei den Abteilungen. Die Verantwortlichen Personen geben bei Fragen gerne Auskunft.
Nachfolgend einige Informationsquellen zum Thema Beschaffungswesen:
| Grundlagen / Weiterführende Literatur | Inhalt | Datum | Erlass durch/Autor |
| Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen | Gesetzestext | 1.1.2004 | Kanton Zürich |
| Submissionsverordnung | Verordnungstext | 1.1.2004 | Kanton Zürich |
| Handbuch für Vergabestellen | Anwendungshandbuch mit diversen Checklisten, Merkblättern, Vorlagen etc. | 1.1.2004 | Kanton Zürich |
| www.simap.ch | Internetauftritt für Ausschreibungen im selektiven und offenen Verfahren mit diversen Links und Informationen. | | Verein «Système d’information sur les marchés publics en Suisse» | |
| www.beschaffungswesen.zh.ch | Internetauftritt über Beschaffungswesen mit elektronischem Handbuch und diversen Vorlagen zum Herunterladen. | | Kanton Zürich |
| www.vgrzh.ch | Verwaltungsgerichtsentscheide zum Beschaffungswesen | | Verwaltungsgericht des Kantons Zürich |