Die heute im Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens gültigen Regelungen haben das Ziel, das Submissionsverfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Der Markt soll auch hier spielen. Im Interesses eines sparsamen Einsatzes der knappen öffentlichen Mittel soll in einem Vergabeprozess das wirtschaftlich günstigste Angebot des bestqualifizierten Bewerbers den Zuschlag erhalten.
Zum Thema Beschaffungswesen sind zahlreiche Rechtsquellen vorhanden. Für den Kanton Zürich ist insbesondere das Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und die Submissionsverordnung von grosser Bedeutung.
Verfahrensarten Das öffentliche Beschaffungsrecht kennt verschiedene Verfahrensarten für die Vergabe von Aufträgen.
Öffentliche Ausschreibung.
Alle Anbietenden können ein Angebot einreichen.
- Selektives Verfahren (Präqualifikation)
Öffentliche Ausschreibung.
Alle Anbietenden können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. In einem ersten (anfechtbaren) Verfahrensschritt werden aufgrund der Prüfung der Eignung jene Anbietenden bestimmt, welche in einem zweiten Verfahrensschritt ein konkretes Angebot einreichen dürfen. Die Zahl der zur Angebotsabgabe Einzuladenden darf beschränkt werden (auf nicht weniger als drei Anbietende), wenn sonst die Vergabe nicht effizient abgewickelt werden kann.
Die Ausschreibende Stelle bestimmt, welche Anbietenden ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Es müssen, wenn möglich, mindestens drei Angebote eingeholt werden.
Direkte Vergabe des Auftrages an eine/n Anbietende/n ohne Ausschreibung.
Submissionsrichtlinien Stadt Uster Der Stadtrat Uster steht beim Beschaffungswesen im Spannungsfeld zwischen gesunden Finanzen und dem damit zusammenhängenden attraktiven Steuerfuss sowie der Unterstützung von einheimischen Anbietern. Die einheimischen Anbieter sind wichtige Partner der Stadt Uster. Zahlreiche Arbeitsplätze und massgebliche Steuereinnahmen werden durch einheimische Anbieter generiert. Der Stadtrat bekennt sich aber auch zu einem wirksamen Wettbewerb unter den Anbietern und der wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Mittel. Die Vorschriften über das Beschaffungswesen eröffnen den einheimischen Anbietern den Zugang zu neuen Märkten in anderen Gemeinden, Kantonen und Ländern. Unter
www.simap.ch haben einheimische Gewerbebetriebe Zugang zu Submissionen aus der ganzen Schweiz (inkl. Stadt Uster).
Um in Uster ein einheitliches Submissionsverfahren sicherzustellen sowie um festzulegen, wie die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben in Uster angewendet werden, hat der Stadtrat interne Submissionsrichtlinien erlassen. Diese Richtlinien wurden nach Befragungen des Gewerbes sowie Mitarbeitenden der Stadt Uster grundlegend überarbeitet und per 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt. Diese haben sich als Grundlage für eine einheitliche und transparente Vergabe grundsätzlich bewährt. Einzig die stadtinternen Schwellenwerte für das Freihändige Verfahren waren sehr tief.
Am 25. Januar 2011 hat der Stadtrat die überarbeiteten Submissionsrichtlinien in Kraft gesetzt. Neben verschiedenen Präzisierungen wurden vor allem die stadtinternen Schwellenwerte für das Freihändige Verfahren heraufgesetzt auf die Hälfte der kantonalen Schwellenwerte. Dies bringt sowohl für die offerierenden Unternehmungen wie auch für die Verwaltungsabteilungen grosse Erleichterungen und erhöht den Handlungsspielraum der Verwaltung bei den Vergaben. Am 22. September 2010 erfolgte ein Branchengespräch zum Thema «Submissionsverordnung» (Folien siehe
100922_Folien_Branchengespraech_Submission.pdf). Stadtrat Werner Egli hat den Gewerbevertretern die Absicht des Stadtrates betreffend Erhöhung der internen Schwellenwerte vorgestellt. Diese Anpassung wurde von den Gewerbevertretern begrüsst.
Übersicht Schwellenwerte
Gemäss den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen gelten für die einzelnen Verfahren seit dem 1. Januar 2004 im Nicht-Staatsvertragsbereich die folgenden Schwellenwerte (in Schweizer Franken):
| Verfahrensart | Lieferungen | Dienstleistungen | Baunebengewerbe | Bauhauptgewerbe |
| Freihändige Vergabe | unter 100'000 | unter 150'000 | unter 150'000 | unter 300'000 |
| Einladungsverfahren | unter 250'000 | unter 250'000 | unter 250'000 | unter 500'000 |
| Offenes/Selektives Verfahren | ab 250'000 | ab 250'000 | ab 250'000 | ab 500'000 |
In Uster gelten die folgenden internen Schwellenwerte für freihändige Vergaben:
| Verfahrensart | Lieferungen | Dienstleistungen | Baunebengewerbe | Bauhauptgewerbe |
Freihändige Vergabe, Umsetzung in Uster | unter 50'000 | unter 75'000 | unter 75'000 | unter 150'000 |
Unterlagen und Auskünfte
Die Verantwortung für die Durchführung von Submissionen liegt in der Stadt Uster bei den Abteilungen. Die Verantwortlichen Personen geben bei Fragen gerne Auskunft.
Nachfolgend einige Informationsquellen zum Thema Beschaffungswesen:
| Grundlagen / Weiterführende Literatur | Inhalt | Erlass durch/Autor |
| Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen | Gesetzestext | Kanton Zürich |
| Submissionsverordnung | Verordnungstext | Kanton Zürich |
| Handbuch für Vergabestellen | Anwendungshandbuch mit diversen Checklisten, Merkblättern, Vorlagen etc. | Kanton Zürich |
| www.simap.ch | Internetauftritt für Ausschreibungen im selektiven und offenen Verfahren mit diversen Links und Informationen. | Verein «Système d’information sur les marchés publics en Suisse» | |
| www.beschaffungswesen.zh.ch | Internetauftritt über Beschaffungswesen mit elektronischem Handbuch und diversen Vorlagen zum Herunterladen. | Kanton Zürich |
| www.vgrzh.ch | Verwaltungsgerichtsentscheide zum Beschaffungswesen | Verwaltungsgericht des Kantons Zürich |