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10.09.2010 12:35:03
Bauen in UsterZuständig für das baurechtliche Bewilligungsverfahren und für die Kontrolle der Bauausführung ist die Abteilung Bau. Im Interesse eines reibungslosen und korrekten Verfahrensablaufes steht sie Ihnen gerne für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung Publikation «Bauen in Uster» Vom Vorprojekt zur Baubewilligung. Eine Wegleitung. Bauen in Uster (PDF, 830 KB). Baurecht, Bauberatung Für baurechtliche Auskünfte und Vorbesprechungen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Stefan Reimann, Leiter des Geschäftsfeldes «Hochbau und Vermessung», Edith Stoll, Fachspezialistin Hochbau, und René Lüthi, Fachspezialist Hochbau. Entscheidungskompetenzen Über Baugesuche entscheidet:
Baugesuch, Baubewilligungsverfahren Das Baugesuch ist bei der Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster einzureichen. Die entsprechenden Formulare finden Sie bei der kantonalen Leitstelle. Die vollständigen Unterlagen sind vom Gesuchsteller, der Bauherrschaft und dem Grundeigentümer zu unterschreiben. Grundsätzlich werden drei Plansätze gefordert. Für jede kantonale Amtsstelle, welche aufgrund des Bauvorhabens miteinbezogen werden muss, ist ein zusätzlicher Plansatz nötig. Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen verlangt:
Zusätzlich sind nach Art und Lage des Bauvorhabens erforderlich:
Baufreigabe, Baukontrolle Für die Baufreigabe müssen alle auf den Baubeginn hin statuierten Auflagen und Vorbehalte erfüllt und der Abteilung Bau dokumentiert werden. Projektänderungen werden in farbig angelegten Revisionsplänen dokumentiert und der Abteilung Bau zugestellt. Sie sind in der Regel vor der Ausführung bewilligen zu lassen. Die Baukontrolle findet sporadisch und zum Teil mehrfach während verschiedenen Bauphasen statt. Sie wird mit der Schlusskontrolle nach Beendigung der Bauarbeiten abgeschlossen. Für Auskünfte steht Ihnen die Baukontrolle gerne zur Verfügung: Telefon 044 944 72 84. Architektur und Denkmalpflege Die Abteilung Bau bemüht sich, mit Bauherrschaften und Architekten geeignete Lösungen zu erarbeiten. Bereits in der Vorprojektphase wird in einem gemeinsamen Prozess zu den aktuellen Fragen der Architektur und Denkmalpflege, zum Städtebau und Ortsbild eine mögliche Antwort gesucht. Den Bauherrschaften und Architekten steht eine gestalterische Begleitung in der Projektierung und in der Ausführung zur Verfügung. Bei schwierigen Bauaufgaben (Ortsbildschutzzonen, Inventarobjekte, Gestaltungspläne etc.) wird die Stadtbildkommission zur gestalterischen Beratung beigezogen. Tipps zur Verfahrensbeschleunigung Verzögerungen können entstehen, wenn rechtliche Mängel auftauchen, die eine Überarbeitung des Projektes nach sich ziehen. Architekturbüros und Bauherrschaften können jedoch einiges zur Beschleunigung des Bauvorhabens beitragen:
für grössere oder komplexe Bauvorhaben wenn über einzelne Fragen der Bewilligungsfähigkeit Unsicherheiten bestehen
Mit schriftlichem Einverständnis der anfechtungsberechtigten Nachbarn: Anzeigeverfahren (ohne Publikation) möglich Standardformular bei der Abteilung Bau erhältlich Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Nachbarn kann Rekursverfahren ersparen.
für eine zweckmässige und möglichst rasche Verfahrensabwicklung verantwortlich
Fachstellen Abteilung Gesundheit:
Abwasser: siehe Liegenschaftsentwässerung Altlastenkataster: Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Robert Jucker, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 97 Antennenanschluss (Kabelnetz): Cablecom Ostschweiz AG, Neumühlestrasse 42, 8406 Winterthur, Telefon 052 208 38 38 Energieberatung
Feuerpolizei: Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Robert Jucker, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 97 Feuerungsgesuche, Tankanlagen: Baudirektion Kanton Zürich, AWEL, Sektion Tankanlagen, Postfach, Walcheplatz 2, Zürich, www.tankanlagen.zh.ch Gastwirtschaften:
Hausnummerierung: Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Robert Jucker, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 97 Kaminfegerwesen: Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Feuerungskontrolle, Fabian Rüdisühli, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 80 Katasterpläne: Stadtverwaltung Uster, Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 73 Kunst am Bau (Beratungsangebot): Kunstkommission Uster, Präsident, Werner Reichle, Neuwiesenstrasse 10a, 8610 Uster, Telefon 044 943 60 30 Lärmschutz (Verkehrslärm): Stadtverwaltung Uster, Vermessung, Beauftragter für Lärmschutz (Peter Oberholzer), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 65 Liegenschaftsentwässerung (Abwasser): Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Sonja Kunz, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 54 Notariat, Grundbuch- und Konkursamt: Zürichstrasse 1, 8610 Uster, Telefon 044 905 90 20 Parzellierung:
Reklamen: Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 99 Verkehrssicherheit: Stadtverwaltung Uster, Abteilung Sicherheit (Christian Kurt), Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, Telefon 044 944 73 03 Vermessung: Stadtverwaltung Uster, Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 65 Werkanschlüsse: Energie Uster AG, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, Telefon 044 905 18 18 Zivilschutz (Kontrollstelle): Buchmann Partner AG, Jean-Pierre Bouclainville, Wilstrasse 11/U31, Postfach, 8610 Uster, Telefon 044 905 80 66, E-Mail: jean-pierre.bouclainville@bupa.ch . |
| Bauen-in-Uster-gzd_6.Auflage1.pdf (416.9 kB) |