Tageseltern Aufsichtspflicht

Sie betreuen Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt? Und Sie tun dies während mindestens 25 Stunden pro Woche und mehr?

Dann unterstehen Sie der Aufsichtspflicht für Tageseltern und sind per Gesetz* verpflichtet, dies der Sozialbehörde Uster zu melden.
* [Art. 12 Abs. 1 Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO)]

Bitte melden Sie sich bei:
Zentrale Dienste Soziales
Stadthaus
Bahnhofstrasse 17
8610 Uster

Telefon 044 944 71 81
E-Mail zd-soziales@uster.ch

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