Geburt

Damit die Geburt Ihres Kindes registriert werden kann, sind verschiedene Unterlagen erforderlich:
  • Verbindliche Vornamensgebung auf der Geburtsanzeige/Namenskarte (gut lesbar ausgefüllt, von Mutter und Vater unterzeichnet)
  • Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (von beiden Elternteilen)
  • Sofern vorhanden: Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis im Original
  • Sofern vorhanden: Kopie der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge

Je nach Sachverhalt kann es zudem sein, dass zusätzliche Dokumente vorgelegt werden müssen. Insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen kann die Beschaffung von Unterlagen sehr aufwändig sein und entsprechend viel Zeit in Anspruch nehmen. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit dem Zivilstandsamt Uster in Verbindung. Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne persönlich unter der Telefonnummer 044 944 72 21 oder per Email zivilstandsamt@uster.ch.

Wichtig:
Das Zivilstandsamt Uster ist zuständig für die Beurkundung aller Geburten im Zivilstandskreis Uster (Uster, Egg, Mönchaltorf).

Geburten

Spitalgeburten werden dem Zivilstandsamt von der Spitalverwaltung direkt gemeldet. Hausgeburten sind innert drei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.
Spitalgeburten
werden dem Zivilstandsamt von der Spitalverwaltung direkt gemeldet.

Hausgeburten
sind innert drei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.

Zugehörige Objekte