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Kunstbesitz



Die Stadt ist im Besitz von über 550 Werken aus dem Bereich Bildende Kunst. Dieser umfasst Gemälde, Druckgrafiken, Skulpturen und Objekte, die im Rahmen von Kunst am Bau-Projekten entstanden sind.


Im Jahre 2003 durfte die Stadt Uster eine Schenkung von 10 Skulpturen von Werner- und Nelly Graf-Paux in Empfang nehmen. Die Sammlung Graf liegt im Park der Villa am Aabach. Eine Broschüre kann im Kultursekretariat bezogen werden bzw. gegen Einsendung eines frankierten und adressierten Antwortcouvert C5 an das Kultursekretariat, Gotthardweg 1, 8610 Uster.

Jährlich stehen 30'000 Franken zur Verfügung, um dem Stadtrat den Ankauf von Werken Bildender Kunst (Gemälde, Fotografien, Videos) vorzuschlagen.


Seit 2007 kauft die Stadt jährlich Kunstvideos an, die im Foyer des Stadthauses auf dem grossen Bildschirm angewählt und betrachtet werden können. Das Foyer erhält damit ein bewegtes Schaufenster, das wartenden und interessierten Besuchenden ein Fenster in die neue Medienwelt bietet.

Jazzkonzert
by courtesy of DTP Atelier

Kunst am Bau



Kunst am Bau ist, wenn ein Kunstwerk für ein bestimmtes Gebäude geschaffen wird, d.h. wenn für Neu- oder Umbauten eine bestimmte Geldsumme des gesamten Bauvolumens für Kunst eingesetzt wird. Kunst tritt dabei in Dialog mit Architektur. Kunst ist dabei Anziehungspunkt, schafft Atmosphäre, verleiht einem Bauwerk einen unverwechselbaren Charakter und kann als Marketinginstrument das Image eines Unternehmens mitprägen. Die künstlerische Gestaltung geht also weit über eine rein dekorative Wirkung hinaus.

Das Prozent für die Kunst
Ziel ist, insbesondere Architekturbüros und Bauherrschaften für künstlerische Interventionen an Bauten zu sensibilisieren. Bei städtischen Bauprojekten wird in der Regel ein Prozent der Bausumme für die künstlerische Ausgestaltung, also für Kunst am Bau, eingesetzt. Private Auftraggebende und Bauherrschaften sind eingeladen, ebenfalls ein Prozent für die Kunst in ihr Baubudget aufzunehmen.

Der Ausschuss «Bildende Kunst»
Dieser Ausschuss ist eine periodisch tagende Subkommission der Kulturkommission. Er hat in Belangen der Bildenden Kunst eine beratende Funktion zu Handen des Stadtratetes und fördert Kunst am Bau-Projekte und berät Interessierte.

Wertvermehrung
Sinnvollerweise wird eine künstlerische Intervention an einem Bau- oder Umbauprojekt frühzeitig geplant. Hier steht der Ausschuss «Bildende Kunst» beratend zur Seite und bietet eine Informations- und Vernetzungsplattform. Dies auch im Bewusstsein, dass Kunst nicht nur Kosten verursacht, sondern auch Gewinn schafft – ein Mehrwert im besten Sinn, ideell, emotional und materiell. Nicht zuletzt unterstützen Kunst am Bau Projekte das Image der Standortgemeinde.

Angebot
Die Beratungsdienstleistungen des Ausschusses «Bildende Kunst» für Kunst am Bau-Projekte sind für Interessenten kostenlos und werden vom Geschäftsfeld Kultur der Stadt Uster getragen. Das Kultursekretariat oder das Hochbausekretariat helfen gerne weiter.

Hinweis
In sensiblen Zonen wie Gestaltungsplangebieten können Kunst am Bau-Projekte, wenn sie aussen erfolgen, bewilligungsplichtig sein.


Kuratorinnen für Kunst am Bau

Kathrin Frauenfelder
Sonnenbergstrasse 4
8032 Zürich
Tel 044 382 4102
kathrin.frauenfelder@bluewin.ch

Karin Plaschy
Leubergstrasse 55
8615 Wermatswil
Tel 044 941 8707
plaschy@pop.agri.ch


Kontakt zur Stadt

Kultursekretariat
044 944 7206
kultursekretariat@stadt-uster.ch

Hochbausekretariat
044 944 7283
hochbau@stadt-uster.ch

 



Stadt Uster

Öffnungszeiten

  • MO, DI, DO: 8:30–11.30 / 13.30-16.30
    MI: 8:30–11.30 / 13.30-18.30
    FR: 8:30–15.30 durchgehend