http://www.uster.ch/de/freizeitkultur/kulturfoerderung/kulturgrundlagen/
09.09.2010 02:01:11


Allgemeine Grundlagen


Die Förderung der Kultur in der Schweiz erfolgt subsidiär durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Die Städte, dies gilt auch in der Stadt Uster, bestreiten den grössten Teil der Kulturförderung.

Theater
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Global

«Kultur umfasst Strukturen, Ausdruckformen und Bedingungen des Lebens einer Gesellschaft und verschiedene Arten, mit denen sich das Individuum in dieser Gesellschaft zum Ausdruck bringt.» (UNESCO)

«Kultur ist alles, was dem Individuum erlaubt, sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft und auch gegenüber dem heimatlichen Erbgut zurechtzufinden; alles was dazu führt, dass der Mensch seine Lage besser begreift, um sie unter Umständen verändern zu können.» (Europarat)

National

Die Basis aller Kulturarbeit hierzulande bildet der Artikel 69 der Bundesverfassung:
  1. Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig
  2. Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern
  3. Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes.
Das erste Bundesgesetz zur Kulturförderung wird zur Zeit erarbeitet.


Kantonal

Die neue Verfassung des Kantons Zürich (PDF, 92 KB), die das Volk im Februar 2005 angenommen hat, enthält auch einen Kulturartikel (Art. 120):
  • «Kanton und Gemeinden fördern die Kultur und die Kunst.»
Konkreter äussert sich das Kulturförderungsleitbild des Kantons Zürich vom 3. April 2002.