http://www.uster.ch/de/freizeitkultur/kulturfoerderung/kulturgrundlagen/
09.09.2010 02:01:11
Allgemeine GrundlagenDie Förderung der Kultur in der Schweiz erfolgt subsidiär durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Die Städte, dies gilt auch in der Stadt Uster, bestreiten den grössten Teil der Kulturförderung. | |
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Global «Kultur umfasst Strukturen, Ausdruckformen und Bedingungen des Lebens einer Gesellschaft und verschiedene Arten, mit denen sich das Individuum in dieser Gesellschaft zum Ausdruck bringt.» (UNESCO) «Kultur ist alles, was dem Individuum erlaubt, sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft und auch gegenüber dem heimatlichen Erbgut zurechtzufinden; alles was dazu führt, dass der Mensch seine Lage besser begreift, um sie unter Umständen verändern zu können.» (Europarat) National Die Basis aller Kulturarbeit hierzulande bildet der Artikel 69 der Bundesverfassung:
Kantonal Die neue Verfassung des Kantons Zürich (PDF, 92 KB), die das Volk im Februar 2005 angenommen hat, enthält auch einen Kulturartikel (Art. 120):
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