Hilflosenentschädigung der AHV - Willkommener Beitrag an Betreuungs- und Pflegekosten

17. Januar 2018
Die Kosten für die Betreuung und Pflege von älteren Menschen können das Budget unter Umständen markant belasten. In bestimmten Situationen besteht jedoch Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Dieser ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und wenig bekannt bei den Betroffenen. Ein Infoblatt der Fachstelle Alter der Stadt Uster soll dies ändern.
Mit der Hilflosenentschädigung erhalten pflege- und betreuungsbedürftige Menschen im AHV-Alter, die dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind einen Beitrag, den sie beispielsweise für benötigte Hilfeleistungen einsetzen können. Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Die Erfahrungen zeigen, dass die Hilflosenentschädigung bei älteren hilfebedürftigen Menschen und Angehörigen wenig bekannt ist. Deshalb haben die Fachstelle Alter und die Sozialversicherungen der Stadt Uster gemeinsam ein Infoblatt zur Hilflosenentschädigung der AHV entworfen – dies als Ergänzung zur offiziellen Broschüre der AHV.

Mit dem Infoblatt wird aufgezeigt, wer Anspruch auf die Hilflosenentschädigung hat, was sie beinhaltet und wie man sie in Anspruch nehmen kann. Es kann hier heruntergeladen oder bei der Fachstelle Alter telefonisch bestellt werden (Tel. 044 944 74 59).

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