Voranschlag 2018 mit Ertragsüberschuss

10. Oktober 2017
Der Voranschlag 2018 der Stadt Uster sieht einen Ertragsüberschuss von 1,1 Millionen Franken vor. Die Investitionen bleiben aufgrund der Grossprojekte weiterhin hoch. Negativ ins Gewicht fällt das hohe Kostenwachstum einzelner Geschäftsfelder.
Die Globalkredite nehmen gegenüber dem Voranschlag 2017 um knapp 6 Mio. Franken oder 5,5 Prozent zu. Die Steigerung gegenüber der Rechnung 2016 beträgt 4,1 Mio. Franken oder 3,8 Prozent. Einem Aufwand von 251,7 Millionen Franken steht ein Ertrag von 252,8 Millionen Franken gegenüber. Der budgetierte Ertragsüberschuss ist demnach auf die Finanzierung zurückzuführen: Für 2018 werden auf der einen Seite 3,5 Mio. Franken höhere Steuereinnahmen respektive 6,9 Mio. Franken dank Sonder­effekten erwartet: Neben einem Buchgewinn aus dem Kiesabbau Freudwil (5,3 Mio. Franken) – vorbehältlich der Genehmigung der zuständigen Organe – werden 2018 die verblei­benden Rückstel­lungen (1,6 Mio. Franken) aus der BVK-Sanierung aufgelöst. Auf der anderen Seite fallen die ordentli­chen Abschreibungen gegenüber dem Voranschlag 2017 – aufgrund des hohen Investitionsvolumens – um 2,9 Mio. Franken höher und der Ressourcenzuschuss (Finanzausgleich) 1,1 Mio. Franken tiefer aus.

Unveränderter Steuerfuss
Der Stadtrat beantragt für 2018 einen unveränderten Steuerfuss von 91 Prozent (ohne Sekundarschul­gemeinde). Die Sekundarschulgemeinde beantragt ebenfalls einen gleichbleibenden Steuerfuss von 18 Prozent. Der Gesamtsteuerfuss für Uster würde somit bei 109 Prozent belassen, bzw. bei 107 Prozent (für Nänikon).

Die Steuereinnahmen sind mit 100,2 Mio. Franken 3,5 Mio. Franken höher als im Voranschlag 2017. Ne­ben den prognostizierten Mehreinnahmen von 0,9 Mio. Franken bei den «Steuern Rechnungsjahr» und den zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Steuerausscheidungen konnten auch die Grundstück­gewinnsteuern auf 9,0 Mio. Franken erhöht werden. Die höhere Budgetierung der «Steuern Rechnungs­jahr» ist auf das Bevölkerungswachstum und auf Erfahrungswerte der vergangenen Jahre zurückzu­füh­ren. Die Grundstückgewinnsteuern wurden – unter der Annahme, dass sich der Landhandel nur leicht unter dem Höchststand der Jahre 2015 und 2016 bewegen wird – um 1,0 Mio. Franken höher budgetiert.

Die ordentlichen Abschreibungen betragen 18,0 Millionen Franken. Die Steigerung von 2,9 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlag 2017 ist auf das geplante hohe Investitionsvolumen zurückzu­führen. Die Selbstfinanzierung (Cash Flow) beträgt inkl. denn Sondereffekten 18,7 Millionen Franken.

Hohes Investitionsvolumen
Die Stadt Uster erwartet für 2018 ein wiederum hohes Investitionsvolumen. Im Verwaltungsvermögen sieht das Budget Nettoinvestitionen in der Höhe von 35,9 Millionen Franken vor. Der Selbstfinanzie­rungsgrad (inklusive Spezialfinanzierungsbereich) beträgt bei diesem Voranschlag 52 Prozent, ver­glichen mit 49 Prozent im Voranschlag 2017.

Die Investitionsplanung 2019 bis 2021 sieht im Verwaltungsvermögen jährliche Nettoinvestitionen zwi­schen 23 bis 31 Millionen Franken vor. Neben dem Neubau des Schulhauses Krämeracker sowie der Sa­nierung und Erweiterung der Werkliegenschaft Dammstrasse sind auch 7,2 Mio. Franken für das Kultur- und Tagungszentrum im Zeughausareal in die Finanzplanjahre 2019 bis 2021 aufgenommen worden.

Zunahme langfristige Schulden
Im Jahr 2018 wird die Stadt Uster voraussichtlich wiederum langfristige Darlehen aufnehmen müssen. Neben der Sicherstellung der Liquidität werden die Darlehen insbesondere zur Finanzierung der anstehenden Investitionen benötigt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die heutige langfristige Verschuldung in den nächsten Jahren ansteigen wird.

Kostenwachstum bei den Globalkrediten
Das deutliche Kostenwachstum einzelner Geschäftsfelder belastet den Finanzhaushalt der Stadt Uster sehr. Bei einem anhaltenden Kostenwachstum analog dem vorliegenden Voranschlag muss mittelfristig von einer Erhöhung des Steuerfusses ausgegangen werden. Die «finanzpolitischen Ziele» konnten nur teilweise eingehalten werden.

Gemäss Stadtrat Cla Famos, Abteilungsvorsteher Finanzen, sind deshalb der Laufenden Rechnung und der Erwirtschaftung eines angemessenen Cash Flows grösste Beachtung zu schenken. Trotzdem wird der zu erwirtschaftende Cash Flow nur einen Teil der geplanten Investitionen decken können. Deshalb werden auch in Zukunft die geplanten Investitionen jährlich neu priorisiert werden müssen. Es ist zudem klar, so Cla Famos, dass sich Uster als mittelgrosse Stadt nicht alles leisten kann und dass zur Sicherung der städtischen Finanzlage nicht alle Investitionen zur selben Zeit getätigt werden können.

Zentrumslastenausgleich
Dabei fällt auch ins Gewicht, dass der aktuelle Zentrumslastenausgleich des Kantons Zürich nur die Städte Zürich und Winterthur berücksichtigt. Neben den beiden genannten Städten haben jedoch auch andere mittelgrosse Städte im Kanton Zürich zahlreiche Zentrumslasten zu tragen. So fallen insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, Öffentliche Sicherheit, Soziale Sicherheit und Privater Verkehr überdurchschnittlich hohe Kosten an, die nicht bzw. nur teilweise entschädigt werden. Es ist deshalb wichtig, den aktuellen Zentrumslastenausgleich zu überarbeiten und auch die mittelgrossen Städte des Kantons zu berücksichtigen.

Hochrechnung für das laufende Jahr, 2017: Aufwandüberschuss erwartet
Im laufenden Jahr 2017 erwartet die Stadt Uster einen Aufwandüberschuss von 2,3 Mio. Franken (Voranschlag 2017; Ertragsüberschuss 0,4 Mio. Franken). Die negative Abweichung ist neben den höheren Abschreibungen auf die höheren Globalkredite einzelner Geschäftsfelder zurückzuführen.

Dokument Voranschlag_2018.pdf