Stadt Uster hat Zeughausareal gekauft – Eigentumsübertragung erfolgt

30. Juni 2017
Die Stadt Uster hat per 28. Juni 2017 den Ostteil des Zeughausareals von der Schweizerischen Eidgenossenschaft gekauft. Damit ist sie Eigentümerin des rund 13 500 Quadratmeter grossen Areals im Zentrum von Uster. Heute beheimatet das Gelände unter anderem Ateliers, die Zeughausbar, das Druckereimuseum Graphos und den Zirkus Filacro. Die Stadt möchte das Gelände zu einem Kultur-, Begegnungs- und Veranstaltungsort für ein breites Publikum entwickeln.
Vor sieben Jahren schloss die Stadt Uster einen Kaufrechtsvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die östliche Hälfte des Zeughausareals ab. Anschliessend wurde mit dem «5-Phasen-Plan» ein privater Gestaltungsplan entwickelt, der vom Parlament gutgeheissen wurde. Gegen diesen Beschluss kam ein Referendum zustande, so dass die Ustermer Stimmberechtigten am 5. Juni 2016 über den Gestaltungsplan abstimmen konnten. Sie bestätigten mit einem deutlichen «Ja» den Entscheid des Parlaments und schafften damit die Voraussetzungen für den Kauf des Ostteils.

Vielfältiges Kultur- und Eventangebot geplant

Die Stadt plant auf dem neu erworbenen Gelände einen Kultur-, Begegnungs- und Veranstaltungs-ort für ein vielfältiges Publikum: Kunst, Unterhaltung, Bildung und Kreativwirtschaft sollen auf dem Areal ebenso zu Hause sein wie Vereine, Gastronomie und Angebote der Soziokultur. In einer ersten Etappe sind Neubauten geplant, die den Stadthofsaal und das Kulturhaus Central ersetzen werden. Der Gemeinderat hat dafür den Auftrag erteilt, in einem Mitwirkungsprozess ein Leitbild, ein Betriebs- und Trägermodell, ein Zwischennutzungskonzept und das Raumprogramm für den Architekturwettbewerb zu erstellen. Diese Berichte liegen unterdessen vor. Das Parlament wird nach den Sommerferien darüber beraten und entscheiden.

Der Bund behält Hälfte des Areals

Der Westteil des Zeughausareals bleibt weiterhin im Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Zwecks Überbauung laut privatem Gestaltungsplan wird sie das Land im Baurecht abgeben. Bis es so weit ist, kann die Stadt das Gelände im Rahmen einer Gebrauchsleihe weiterhin nutzen. So zum Beispiel für Provisorien, die wegen dem Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Dammstrasse nötig wurden.
Zeughausareal Uster

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