Uster erhebt die Entsorgungs-Grundgebühren verursachergerechter

28. August 2018
Ab 1. Januar 2019 erhebt die Stadt Uster die Grundgebühren für die Entsorgung nach einem neuen Modell. Dieses trägt dem gesetzlich geforderten Verursacherprinzip besser Rechnung. Die Mehrheit der Ustermer Bevölkerung wird dadurch gleich viel oder weniger bezahlen.

Die Abfallbewirtschaftung ist gemäss Umweltschutzgesetz mit verursachergerechten und kostendeckenden Gebühren zu finanzieren: Alle Ausgaben müssen durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden, Steuereinnahmen dürfen dafür nicht eingesetzt werden. Bei den Kehrichtsackgebühren ist die Verursachergerechtigkeit gegeben, da jeder selbst für sein produziertes Abfallvolumen aufkommt. Diese Gebühren sind dabei so angesetzt, dass sie die Kosten für den Transport und die Verwertung des Kehrichts decken.

Bei den Grundgebühren ist das Verursacherprinzip schwieriger umzusetzen, da es sich gemäss Definition um eine pauschale Gebühr handelt. Sie ist unabhängig davon zu entrichten, ob und in welchem Mass Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Die Grundgebühren decken die Kosten für die Separatsammlungen, für den Betrieb der Sammelstellen und für die Information und Beratung der Bevölkerung.

Ausgestaltung der Entsorgungsgrundgebühren
Um die Entsorgungsgrundgebühren verursachergerechter zu gestalten, erhebt die Stadt Uster ab 1. Januar 2019 die Grundgebühren bei den Privathaushalten nicht mehr pauschal pro Wohnung, sondern pro erwachsener Person. Wurden bislang pro Wohneinheit und Jahr 67 Franken Grundgebühr verrechnet, unterscheidet der neue Tarif zwischen Einfamilienhaus und Wohnung. Knapp die Hälfte der Einnahmen aus den Grundgebühren fliesst in den Transport und die Verwertung von Grüngut. In Einfamilienhäusern und Reiheneinfamilienhäusern mit Umschwung fällt mehr Grüngut an als in Wohnungen. Deshalb beträgt die Grundgebühr ab 1. Januar 2019 pro erwachsene Person in einem Einfamilien- und Reiheneinfamilienhaus 60 Franken, pro erwachsene Person in einer Wohnung 35 Franken.

Ustermer Unternehmen zahlen ab 1. Januar 2019 pauschal pro Betrieb 60 Franken Grundgebühr. Abfälle aus grossen Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden sind gemäss nationaler Rechtsprechung ab 1. Januar 2019 nicht mehr als Siedlungsabfall eingestuft. Diese Unternehmen müssen die Entsorgung ihrer Abfälle deshalb selber organisieren.