Stadt Uster senkt die Kehrichtsackgebühr ab 2018

10. Oktober 2017
Uster senkt die Preise der Gebührenkehrichtsäcke sowie der Sperrgutmarken per 1. Januar 2018. Dies ist möglich, da die Abfallbewirtschaftung spezialfinanziert ist und die Reserve der Spezialfinanzierung abgebaut werden soll.
Die Gebühren für die Ustermer Kehrichtsäcke und Sperrgutmarken sinken per 1. Januar 2018 um rund 10 Prozent. So kostet ein 35-Liter-Sack neu statt Fr. 1.60 nur noch Fr. 1.45 und eine Sperrgutmarke neu statt Fr. 2.00 nur noch Fr. 1.80. Alle 2017 gekauften Gebührensäcke und Sperrgutmarken können auch 2018 weiterhin eingesetzt werden. Es findet jedoch keine Rückerstattung der Preisdifferenz statt.

Die Gebühren für die Kehrichtsäcke und Sperrgutmarken werden so angesetzt, dass damit die Kosten für den Transport und die Verwertung des Kehrichts gedeckt werden können. Zudem haben sie eine lenkende Wirkung und sollten nicht zu tief angesetzt werden, um einen Anreiz zur Abfallvermeidung zu bieten.

Spezialfinanzierung der Abfallbewirtschaftung

Die Abfallbewirtschaftung ist von Gesetzes wegen spezialfinanziert. Dies bedeutet, dass alle Ausgaben durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden müssen und dass keine Steuereinnahmen dafür eingesetzt werden dürfen. Ein Einnahmenüberschuss per Ende Jahr fliesst in die Reserve der Spezialfinanzierung, während ein Ausgabenüberschuss aus dieser Reserve entnommen wird. Diese Reserve hat sich in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau eingependelt und soll nun langsam wieder abgebaut werden.
Kehrichtsack Uster