ORTSPLANUNGSREVISION DER STADT USTER STARTET 2017
Die Ortsplanung prägt die Stadt Uster und das zukünftige Leben der Bevölkerung nachhaltig. Deshalb ist es wichtig, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner einfliessen. Das Verfahren sieht vor, den Gemeinderat, Quartiere, Vereine und Interessenorganisationen in die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts miteinzubeziehen. Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppen sollen sich in Begleitgremien regelmässig in die Planung einbringen können. Im Weiteren wird vor dem Start der Ortsplanungsrevision eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt.
Die gesamte Revision nimmt mindestens sechs Jahre Zeit in Anspruch, je nachdem, wie sich der ergebnisoffene Planungsprozess entwickelt. Im kommenden Frühling stimmt der Gemeinderat über den Planungskredit ab.
Der Zeitpunkt für die Durchführung der Ortsplanungsrevision ist günstig. Mit dem 2015 festgesetzten kantonalen Richtplan und dem regionalen Richtplan, der zurzeit in der Vernehmlassung ist, sind die übergeordneten Planungsinstrumente vorbereitet. Gleichzeitig besteht auf kommunaler Ebene ein gewisser Handlungsdruck. Denn in verschiedenen Bereichen sind auf die aktuellen Vorgaben angepasste, planerische Rechtsgrundlagen notwendig, wie zum Beispiel eine revidierte Bau- und Zonenordnung oder ein Gesamtverkehrskonzept. Die revidierte Ortsplanung kann für diese Anliegen das notwendige, breit abgestützte Fundament schaffen.