ORTSPLANUNGSREVISION DER STADT USTER STARTET 2017

6. Dezember 2016
Ab 2017 will die Stadt Uster ihre Ortsplanung revidieren. Dazu hat der Stadtrat das Projekt «Stadtraum Uster 2035» lanciert. In einem ersten Schritt wird ein Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Darauf aufbauend folgt eine Überarbeitung der Richtplanung und der Nutzungsplanung. Gemeinderat, Bevölkerung und Interessenorganisationen werden in den Planungsprozess miteinbezogen. Der Gemeinderat stimmt im Frühling 2017 über den dafür notwendigen Planungskredit von knapp 1,7 Millionen Franken ab.
Die Ortsplanung legt fest, wie sich die Stadt Uster in den nächsten rund 20 Jahren baulich entwickeln soll. Die städtischen Räume für Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr werden nachhaltig und dem Bedarf entsprechend aufeinander abgestimmt und definiert. Welche Nutzungen sollen in welchen Gebieten ermöglicht werden? Wie wird eine stadtgerechte Mobilität sichergestellt? In welchen Dimensionen soll zukünftig gebaut werden? Auf diese und weitere Fragen liefert die Ortsplanung Antworten.

Die Ortsplanung prägt die Stadt Uster und das zukünftige Leben der Bevölkerung nachhaltig. Deshalb ist es wichtig, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner ein­fliessen. Das Verfahren sieht vor, den Gemeinderat, Quartiere, Vereine und Interessenorganisationen in die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts miteinzubeziehen. Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppen sollen sich in Begleitgremien regelmässig in die Planung einbringen können. Im Weiteren wird vor dem Start der Ortsplanungsrevision eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt.

Die gesamte Revision nimmt mindestens sechs Jahre Zeit in Anspruch, je nachdem, wie sich der ergebnisoffene Planungsprozess entwickelt. Im kommenden Frühling stimmt der Gemeinderat über den Planungskredit ab.

Der Zeitpunkt für die Durchführung der Ortsplanungsrevision ist günstig. Mit dem 2015 festgesetzten kantonalen Richtplan und dem regionalen Richtplan, der zurzeit in der Vernehmlassung ist, sind die übergeordneten Planungsinstrumente vorbereitet. Gleichzeitig besteht auf kommunaler Ebene ein gewisser Handlungsdruck. Denn in verschiedenen Bereichen sind auf die aktuellen Vorgaben angepasste, planerische Rechtsgrundlagen notwendig, wie zum Beispiel eine revidierte Bau- und Zonenordnung oder ein Gesamtverkehrskonzept. Die revidierte Ortsplanung kann für diese Anliegen das notwendige, breit abgestützte Fundament schaffen.