Feuer- und Feuerwerksverbot in der Stadt Uster

27. Juli 2018
Der Stadtrat Uster hat am Freitag, 27. Juli 2018, beschlossen, dass das Entzünden von Feuerwerken jeglicher Art und offenem Feuer, inklusive Höhenfeuer und Grillieren, im Freien ab sofort bis auf Widerruf verboten ist. Der Beschluss gilt ausdrücklich auch für eingerichtete Feuerstellen auf öffentlichem Grund sowie Grillgeräte oder Cheminées in Gärten oder auf Balkonen.

Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen, hat die Stadt Uster unter Einbezug der Spezialisten der Feuerwehr die Situation auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August 2018 bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien (Höhenfeuer) beurteilt. Sowohl im Wald, als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Blattverfärbungen, Laubfall und auf exponierten Standorten abgehende Bäume zeigen den Wassermangel in der Vegetation auf. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen.

Erhöhte Brandgefahr durch extreme Trockenheit

Laut Prognosen wird das heisse und trockene Wetter in den kommenden Tagen anhalten. Für eine Entspannung der Lage sind erhebliche Regenmengen, und zwar über eine längere Zeitspanne, notwendig. Heftige, kurze Regenschauer vermögen nicht in den trockenen Boden einzudringen, sondern fliessen zu rasch oberflächlich ab. Die extreme Trockenheit führt zu einem erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann. Aus diesen Gründen beurteilt die politische Führung der Stadt Uster sowohl die Waldbrandgefahr als auch die allgemeine Brandgefahr (auf Feldern etc.) als sehr erheblich.

Verwenden von Gasgrills erlaubt

In Anwendung der gesetzlichen Vorgaben (§ 18 der Verordnung über den vorbeutenden Brandschutz, VVB; LS 861.12) kann bei besonderer Gefahrenlage, insbesondere bei Dürre oder grosser Trockenheit, verboten werden, Feuerwerk abzubrennen oder offene Feuer zu entzünden. Der Stadtrat Uster legt sich mit Beschluss vom 27. Juli 2018 dahingehend fest, dass für das Gemeindegebiet Uster das Entzünden von Feuerwerk (inkl. Kleinfeuerwerk) und offenem Feuer (inkl. Höhenfeuer und Grillieren) im Freien ab sofort bis auf Widerruf verboten ist. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen auf öffentlichem Grund sowie Grillgeräte oder Chemineés in Gärten oder auf Balkonen auf Privatgrund. Das Grillieren mit Utensilien, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, ist deshalb zu unterlassen. Die Verwendung von Gasgrills ist jedoch erlaubt. Aufgrund der extremen Trockenheit und der Wetterprognose erscheint es als absolut notwendig, die Stadt Uster vor Bränden zu schützen.

Das absolute Feuerwerk- und Feuerverbot wird im gesamten Gemeindegebiet mit Hinweistafeln bekannt gemacht.

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