Gebührentarif der Stadt Uster

25. Juli 2018

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 30. Januar 2018 den Gebührentarif für die Stadt Uster festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte unter Vorbehalt der Rechtskraft der ebenfalls am 30. Januar 2018 zuhanden des Gemeinderates verabschiedeten Gebührenverordnung der Stadt Uster.

Die Gebührenverordnung der Stadt Uster ist mittlerweilen rechtskräftig und es kann deshalb der Gebührentarif publiziert werden. Dieser tritt auf den Folgemonat nach Eintritt der Rechtskraft dieser Publikation in Kraft.

Gegen den Beschluss vom 30. Januar 2018 (Festsetzung des Gebührentarifs) kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss des Stadtrates vom 30. Januar 2018 mitsamt dem Gebührentarif liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei, Gotthardweg 1, 2. Stock, 8610 Uster, zur Einsicht auf.

Diese Publikation mitsamt dem Gebührentarif wird auch auf der Homepage der Stadt Uster unter «Amtliche Mitteilungen» publiziert.

Uster, 25. Juli 2018
Stadtrat Uster

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