Städtische Volksinitiative «Für sichere und durchgängige Velowege»<br>Publikation Zustandekommen gemäss § 127 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte
Mit Beschluss vom 10. Juli 2018 hat der Stadtrat gestützt auf § 127 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte beschlossen, dass die am 9. April 2018 eingereichte
Städtische Volksinitiative «Für sichere und durchgängige Velowege»
zustande gekommen ist.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 10. Juli 2018
Stadtrat Uster
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