Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen, Gesamtkonzept «Schifflände/Strandbad», Niederuster, Bekanntmachung des Inkrafttretens
Auf einen gegen die Vorlage erhobenen Rekurs trat das Baurekursgericht des Kantons Zürich nicht ein. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 25. April 2017 ist der Entscheid des Baurekursgerichts rechtskräftig.
Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung tritt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 6. April 2018, in Kraft.
Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |