Baugesuch Nr. 2017-0245 (Hohensaxstrasse)

29. November 2017
Mark und Valerie Hippenmeyer, vertreten durch Werkteam Architekten AG, Brugglenstrasse 2c, 8604 Volketswil; Abbruch Gebäude Assek. Nr. 4179 und Neubau zwei Einfamilienhäuser sowie Parzellierung, Hohensaxstrasse 6, Assek. Nr. 4179, Kat. Nr. B6795, Kirchuster (Wohnzone W2/30 - II)
Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, 4. Stock, zur Einsicht auf. Öffnungszeiten Abteilung Bau: Mo–Do 8.00–11.30 Uhr / 13.30–16.30 Uhr Fr 8.00–14.00 Uhr durchgehend.

Dauer
20 Tagen ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich», die jeweils am Freitag erfolgt.

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich» in der gedruckten Fassung.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» schriftlich bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides.
  • § 315 Planungs- und Baugesetz PBG
  • §§ 314–316 PBG

Zugehörige Objekte