Sekundarschulgemeinde Uster: Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2018–2022<br>Wahlanordnung

15. November 2017
Die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege findet am 4. März 2018 statt. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis am 6. Dezember 2017 bei der Stadtkanzlei Uster schriftlich zu melden.
Die Sekundarschulpflege Uster hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege auf Sonntag, 4. März 2018, angeordnet. Gemäss Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Uster sind die Mitglieder der Sekundarschulpflege sowie aus ihrer Mitte deren Präsident bzw. deren Präsidentin an der Urne zu wählen.

Die Sekundarschulpflege besteht aus 9 Mitgliedern (inkl. Präsidium).

Für die Erneuerungswahl kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. Gestützt auf § 61 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 31 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Sekundarschulgemeinde Uster hat. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Mittwoch, 6. Dezember 2017, bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei, Gotthardweg 1, 8610 Uster, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angeführt werden. Sodann ist anzugeben, wer als Mitglied und wer als Präsident/in für die Sekundarschulpflege vorgeschlagen wird. Für das Präsidium kann nur aufgeführt werden, wer zugleich als Mitglied aufgeführt wird.

Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Formulare für die Aufnahme auf das Beiblatt können bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei, Gotthardweg 1, 8610 Uster, bezogen werden.

Uster, 15. November 2017
Sekundarschulpflege Uster
Sekundarstufe Uster

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Formular Aufnahme Beiblatt. Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Aufnahme Beiblatt. Sollten Sie nicht &uuml;ber Microsoft Word verf&uuml;gen, k&ouml;nnen Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.