Erneuerungswahlen Stadt Uster für die Legislatur 2018–2022
4. März 2018 | Erneuerungswahl (1. Wahlgang) |
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15. April 2018 | Erneuerungswahl (1. Wahlgang) |
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10. Juni 2018 | Allfälliger 2. Wahlgang |
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Für die Festlegung des Amtsantritts von Stadtrat, Primarschulpflege und Sozialbehörde ist der diesbezügliche Entscheid des Kantonsrates (pendente Revision des Gesetzes über die politischen Rechte) abzuwarten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung) beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 26. April 2017
Stadtrat Uster
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