Neue Greifenseestrasse, Greifenseestrasse bis Zürichstrasse, öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

7. September 2018

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des ge­nannten Projekts durchgeführt.

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Die Neue Greifenseestrasse als Verlängerung der Greifenseestrasse bis zur Zürichstrasse dient sowohl als Erschliessungsstrasse als auch als Entlasungsachse für das Industrie­gebiet Volketswil. Die neue Greifensee­strasse nimmt eine zentrale Rolle im regio­nalen Verkehrsmanagement Glattal ein. Mit dem Ziel, die jetzige Anbindung über das Industriegebiet Volketswil vom Durchgangs­verkehr zu entlasten, ist sie gleichzeitig eine Zubringerstrasse für die Gemeinde Greifen­see.

Das Projektdossier liegt ab Freitag, 7. Sep­tember 2018, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Ober­landstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleich­zeitig können die Projektunterlagen auf «tba.zh.ch–Aktuell–Planauflageverfahren–Mitwirkungsverfahren» eingesehen werden:

https://tba.zh.ch/internet/baudirektion/tba/de/aktuell/planauflageverfahren/mitwirkungsverfahren_12_13/uster_neue_greifenseestrasse.html

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist, also bis spätes­tens 8. Oktober 2018, schriftlich bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, erhoben wer­den.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 7. Septem­ber 2018.

Stadt Uster, Bau
bau@stadt-uster.ch

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