Flora-/Aathalstrasse, Nüsslikreisel bis Einfahrt Trümplerareal, öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

7. September 2018

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des ge­nannten Projekts durchgeführt.

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Die Flora-/Aathalstrasse ist sanierungsbe­dürftig. Im Zusammenhang mit der Sanie­rung sollen folgende Massnahmen ausge­führt werden:

  • Verbesserung der wichtigen Radverkehrs­verbindungen
  • Verbesserung des Schulverkehrs
  • Behindertengerechte Anpassungen der Bushaltestellen
  • Verbesserung der Sichtweiten

Details können den Projektunterlagen ent­nommen werden.

Das Projektdossier liegt ab Freitag, 7. Sep­tember 2018, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Ober­landstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleich­zeitig können die Projektunterlagen auf «tba.zh.ch–Aktuell–Planauflageverfahren–Mitwirkungsverfahren» eingesehen werden:

https://tba.zh.ch/internet/baudirektion/tba/de/aktuell/planauflageverfahren/mitwirkungsverfahren_12_13/uster_flora_aathalstrasse.html

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist, also bis spätes­tens 8. Oktober 2018, schriftlich bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, erhoben wer­den.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 7. Septem­ber 2018.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

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