Gebührenreglement und Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung

5. September 2018
Der Stadtrat hat mit Beschlüssen vom 21. August 2018 eine Teilrevision des Gebührenreglements sowie der Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung erlassen.
Unter Vorbehalt der Rechtskraft treten die Anpassungen auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Die Beschlüsse des Stadtrates sowie das Gebührenreglement und die Vollziehungsverordnung liegen während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abfall und Umwelt, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, während den Schalteröffnungszeiten, zur Einsicht auf.

Diese Publikation sowie das Gebührenreglement und die Vollziehungsverordnung werden auch auf der Homepage der Stadt Uster unter «Amtliche Mitteilungen» publiziert.

Stadtrat Uster
Uster, 5. September 2018

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