Baugesuch Nr. 2018-0142 (Fohlenweidstrasse)

29. August 2018
Rolf Hegner, Haldenstrasse 27, 8615 Wermatswil; Erstellung Parkplatz, Änderung Umgebungsgestaltung, Fohlenweidstrasse 81, Assek. Nr. 5579, Kat. Nr. H1856, Wermatswil (Landhauszone L2/30 - II)
Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster,
4. Stock, zur Einsicht auf. Die Öffnungszeiten der Abteilung Bau sind wie folgt: Mo–Do 8.00–11.30 Uhr / 13.30–16.30 Uhr und Fr 8.00–14.00 Uhr durchgehend.

Dauer
20 Tagen ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich», die jeweils am Freitag erfolgt.

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich» in der gedruckten Fassung.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids.
  • §§ 315–316 Planungs- und Baugesetz PBG

Zugehörige Objekte