Aktualisierung Verordnung 300 Meter Schiessanlage Mühleholz per 01.10.2018
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss des Stadtrats und die Verordnung über die Aufsicht und Benützung der 300 m Schiessanlage Mühleholz liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, Tel. 044 944 72 91, zur Einsicht auf.
Die aktualisierte Verordnung ist auch unter http://www.uster.ch/de/aktuellesdossiers/aktuellesn/amtsmitteilungen/?highlight=amtliche einsehbar.
Zugehörige Objekte
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VO-300-m-Schiessanlage-Muhleholz-Rev_nicht-rechtskraftig_2018.pdf | Download | 0 | VO-300-m-Schiessanlage-Muhleholz-Rev_nicht-rechtskraftig_2018.pdf |
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Sicherheit | 044 944 76 66 | Kontaktformular |