Gebührenreglement zur Abfallverordnung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Gebührenreglement zur Abfallverordnung liegt während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abfall und Umwelt, Bahnhofstrasse 17, zur Einsicht auf.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Gebuehrenreglement_2018.pdf | Download | 0 | Gebuehrenreglement_2018.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheit und Umwelt | 044 944 73 26 | Kontaktformular |