Gebührenreglement zur Abfallverordnung

10. Oktober 2017
Mit Beschluss vom 3. Oktober 2017 hat der Stadtrat Uster ein neues Gebührenreglement zur Abfallverordnung vom 28. September 2009 erlassen (Teilrevision).
Unter Vorbehalt der Rechtskraft treten die Anpassungen auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Gebührenreglement zur Abfallverordnung liegt während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abfall und Umwelt, Bahnhofstrasse 17, zur Einsicht auf.

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