Ev.-ref. Kirchgemeinde Uster: Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster für die Amtsdauer 2018 - 2022 <br>Wahlanordnung

11. Oktober 2017
Die Erneuerungswahl der Kirchenpflege findet am 4. März 2018 statt. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 20. November 2017 der Stadtkanzlei Uster einzureichen.
Die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege auf den 4. März 2018 an. Gemäss Art. 6 Abs. 1 der Kirchgemeindeordnung sind die Mitglieder der Kirchenpflege sowie aus ihrer Mitte deren Präsident bzw. deren Präsidentin an der Urne zu wählen.

Die Kirchenpflege besteht aus 9 Mitgliedern.

Gemäss Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung erfolgt die Neuwahl in die Kirchenpflege mit gedruckten Wahlvorschlägen. Gestützt auf § 49 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte ist eine erste Frist von 40 Tagen anzusetzen, innert welcher Wahlvorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind der Stadtkanzlei Uster, Gotthardweg 1, Postfach 1442, 8610 Uster, bis spätestens Montag, 20. November 2017, einzureichen. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 stimm- und wahlberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für das Präsidium kann nur in Vorschlag gebracht werden, wer zugleich als Mitglied der entsprechenden Behörde vorgeschlagen wird. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Nationalität erforderlich. Zudem kann der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angefügt werden. Die vorgeschlagenen Personen müssen ihren Wohnsitz in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster haben.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster eigenhändig unterschrieben sein. Die Berechtigung, einen Wahlvorschlag zu unterzeichnen, richtet sich nach der in Art. 20 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 festgelegten Stimmberechtigung. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, bezogen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 11. Oktober 2017
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
reformierte Kirche Uster

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht &uuml;ber Microsoft Word verf&uuml;gen, k&ouml;nnen Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.