Erneuerungswahl des Gemeinderates für die Amtsdauer 2018 – 2022 <br>Wahlanordnung

11. Oktober 2017
Die Erneuerungswahl des Gemeinderates findet am 15. April 2018 statt. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 20. November 2017 dem Stadtrat Uster einzureichen.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 11. April 2017 den Termin für die Erneuerungswahl des Gemeinderates (36 Mitglieder) für die Amtsdauer 2018 – 2022 auf Sonntag, 15. April 2018, festgesetzt. Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat an der Urne zu wählen.

Gemäss § 101 Abs. 2 des Gemeindegesetzes erfolgt die Wahl nach dem Verhältniswahlverfahren gemäss den Vorschriften über die Wahl der Mitglieder des Kantonsrates gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte und der Verordnung über die politischen Rechte.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 20. November 2017, dem Stadtrat Uster, Gotthardweg 1, Postfach 1442, 8610 Uster, einzureichen. Danach können die Wahlvorschläge – ausser zur Behebung von Mängeln – nicht mehr geändert werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei eingesehen werden.

Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sind besonders folgende Vorschriften zu beachten:
  1. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 36 wählbare Personen genannt sein. Jede Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens zweimal genannt sein. Es gilt zudem die Wohnsitzpflicht in der Stadt Uster. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich. Zudem kann der Rufname und ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Gemeinderat schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angefügt werden. Die Vorgeschlagenen müssen schriftlich bestätigen, die Kandidatur anzunehmen.
  2. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterschrieben sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre eigenhändige Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag und diesen nur einmal unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
  3. Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die nicht irreführend sein darf und die sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheidet.
  4. Geht der Wahlvorschlag von einer politischen Partei oder einer andern gesellschaftlichen Gruppierung aus, so wird er in dieser Gruppierung in einem demokratischen Verfahren festgelegt.
  5. Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge und Kandidaturannahmeerklärungen können bei der Stadtkanzlei Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, bezogen werden.

Die Stadtkanzlei prüft, ob die eingereichten Wahlvorschläge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bei einem Mangel wird eine Frist von vier Tagen zur Verbesserung angesetzt.

Listen, die in der Amtsdauer 2014 – 2018 im Gemeinderat vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Gemeinderat. Bei gleicher Sitzzahl entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Listenbezeichnungen. Allfälligen weiteren Listen wird unter Aufsicht des Stadtpräsidenten durch Losentscheid eine Listennummer zugewiesen. Listenverbindungen sind ausgeschlossen. Die Stadtkanzlei veröffentlicht die Listen im Anzeiger von Uster unter Angabe der Listennummern.

Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 11. Oktober 2017
Stadtrat Uster

Zugehörige Objekte

Name
Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht &uuml;ber Microsoft Word verf&uuml;gen, k&ouml;nnen Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.
Formular Kandidaturannahme-Erklärung. Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 1 Formular Kandidaturannahme-Erkl&auml;rung. Sollten Sie nicht &uuml;ber Microsoft Word verf&uuml;gen, k&ouml;nnen Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.