Baugesuch Nr. 2017-0162 (Fehraltorferstrasse)

9. August 2017
Baugenossenschaft für zeitgemässes Wohnen Uster (BZU), Postfach 430, 8610 Uster (Reichle Architekten AG, Neuwiesenstrasse 10a, 8610 Uster); Parkplatzerweiterung (Erstellen von fünf neuen Parkplätzen), Fehraltorferstrasse 10, Assek. Nr. 5795, Kat. Nr. H1590, Wermatswil (Dorfzone D2 - III)
Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, 4. Stock, zur Einsicht auf.

Dauer
20 Tagen ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich», die jeweils am Freitag erfolgt.

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich» in der gedruckten Fassung.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» schriftlich bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides.
  • § 315 Planungs- und Baugesetz PBG
  • §§ 314–316 PBG

Zugehörige Objekte