Ersatzwahl für ein Mitglied der Primarschulpflege Uster<br>Wahlanordnung
Gemäss Art. 8 Abs. 4 Gemeindeordnung Uster gelten für Ersatzwahlen die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) über die stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. Ein etwaiger Urnengang wird auf Sonntag, 26. November 2017, festgesetzt.
Es wird eine Frist bis Montag, 24. Juli 2017, angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge bei der Stadtkanzlei Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, eingereicht werden können. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für eine vorgeschlagene Person sind folgende Angaben zu machen: Name, Vorname und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Zudem können angegeben werden: Rufname sowie Parteizugehörigkeit.
Gemäss Art. 9 Abs. 1 Gemeindeordnung sind in die Primarschulpflege Uster nur Personen mit politischem Wohnsitz in Uster wählbar.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, bezogen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 14. Juni 2017
Stadtrat Uster
Zugehörige Objekte
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