BETREIBUNGSAMTLICHE GRUNDSTÜCKSTEIGERUNG
Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung |
Schuldner Herr Sah Bhola Prasad, geb. 01.01.1952, von Beromünster LU und Triengen LU, Seestrasse 23, 8610 Uster |
Pfandeigentümer Herr Sah Bhola Prasad, geb. 01.01.1952, von Beromünster LU und Triengen LU, Seestrasse 23, 8610 Uster |
Tag und Zeit der Steigerung Mittwoch, 30. November 2016, 14.00 Uhr |
Steigerungslokal Stadthaus, Gemeinderatssaal, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster |
Eingabefrist bis Donnerstag, 13. Oktober 2016 |
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses Donnerstag, 27. Oktober 2016, bis Montag, 7. November 2016, im Büro des Betreibungsamtes Uster, Winterthurerstrasse 18A, 8610 Uster, Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr. |
Geführte Besichtigungen der Liegenschaften Mittwoch, 5. Oktober 2016, und Donnerstag, 3. November 2016, jeweils 14.00 Uhr. Besammlung vor der Liegenschaft Seestrasse 23 in 8610 Uster. |
Grundstücke In der Gemeinde Uster:
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Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. |
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung der zu verwertenden Grundstücke: Fr. 1'240'000.00 |
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines Pfändungsgläubigers. |
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 100'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Uster ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen. |
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. |
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 13. Oktober 2016 beim Betreibungsamt Uster, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. |
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. |
Uster, 23. September 2016 Betreibungsamt Uster |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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