Aktualisierung Gebührentarif der Stadt Uster, Bereich Sicherheit, Anpassungen per 01.01.2019

26. September 2018
Mit Beschluss vom 18. September 2018 hat der Stadtrat den Gebührentarif der Stadt Uster, Kapitel 8, Abteilung Sicherheit, angepasst. Unter Vorbehalt der Rechtskraft treten die Änderungen auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss des Stadtrats und die Gebührenübersicht liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, Tel. 044 944 72 91, zur Einsicht auf.

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