Aufhebung Flurweg, Stadionweg, öffentliche Auflage

10. August 2018

Der Stadtrat Uster hat mit Beschluss Nr. 233 vom 26. Juni 2018 gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979 entschieden:

Der Flurweg Nr. B24, Kat.-Nr. B6658, Sta­dionweg, wird als Flurweg aufgehoben. Der Weg als solcher wird aufgelöst und vom An­stösser am Weg ins Eigentum übernommen.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist wie folgt eingesehen werden:

Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung (4. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster
MO–DO: 08.00–11.30 Uhr/13.30–16.30 Uhr
FR: 08.00–14.00 Uhr (durchgehend)

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Ta­gen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich an gerechnet, beim Be­zirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Re­kursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Be­weismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursver­fahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 10. August 2018.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

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