Verordnung über den Seerettungsdienst Uster - Anpassungen per 01.08.2018

20. Juni 2018
Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 hat der Stadtrat die Revision der Verordnung über den Seerettungsdienst Uster, Abteilung Sicherheit, genehmigt. Unter Vorbehalt der Rechtskraft treten die Änderungen auf den 1. August 2018 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss des Stadtrats und die Verordnung über den Seerettungsdienst Uster liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, Tel. 044 944 72 91, zur Einsicht auf.

Zugehörige Objekte

Name
Verordnung_Seerettungsdienst_Uster-Revision.pdf Download 0 Verordnung_Seerettungsdienst_Uster-Revision.pdf
SR_Beschluss_VO_Seerettungsdienst_Uster-Revision.pdf Download 1 SR_Beschluss_VO_Seerettungsdienst_Uster-Revision.pdf