Marktreglement der Stadt Uster - Revision

30. Mai 2018
Mit Beschluss vom 22. Mai 2018 hat der Stadtrat die Revision des Marktreglementes der Stadt Uster, Abteilung Sicherheit, genehmigt. Unter Vorbehalt der Rechtskraft treten die Änderungen auf den 1. Juli 2018 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss des Stadtrats und das Marktreglement der Stadt Uster liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, Tel. 044 944 72 91, zur Einsicht auf.

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