Grabräumungen 2019 Friedhof Uster

2. Mai 2018
Mit Verfügung vom 25. April 2017 hat der Vorsteher der Abteilung Sicherheit die Räumung der Erdbestattungsgräber Klasse B, Feld 26, Nr. 1520/90 bis Nr. 1723/93 (203 Gräber) sowie der Kindergräber Klasse A, Nrn. 227/91, 228/92, 229/92, 230/93, 231/93 (5 Gräber) per Herbst 2019 bewilligt.
Die Hinterbliebenen können Pflanzen und Grabsteine bis zum 5. November 2019 entfernen. Danach wird zurückgelassenes Material durch die Abteilung Sicherheit unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht entfernt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Stadtrat der Stadt Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Die Verfügung des Vorstehers der Abteilung Sicherheit und die Bestattungs- und Friedhofverordnung der Stadt Uster vom 1. Januar 2012 liegen während der Einsprachefrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, Tel. 044 944 72 91, zur Einsicht auf.

Stadtrat Uster
Uster, 10. Mai 2017

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