Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen, Gesamtkonzept «Schifflände/Strandbad», Niederuster, Bekanntmachung des Inkrafttretens

6. April 2018
Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung, Gesamtkonzept «Schifflände/Strandbad», Niederuster, wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 30. Mai 2016 festgesetzt und von der kantonalen Baudirektion mit Verfügung vom 2. Dezember 2016 genehmigt.

Auf einen gegen die Vorlage erhobenen Rekurs trat das Baurekursgericht des Kantons Zürich nicht ein. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 25. April 2017 ist der Entscheid des Baurekursgerichts rechtskräftig.

Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung tritt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 6. April 2018, in Kraft.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

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