Resultat der Gemeindeabstimmung vom 4. März 2018
«Städtische Volksinitiative zum Schutz des Walds»
Eingegangene Stimmzettel | 12'084 |
Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel | 85 |
Gültig eingelegte Stimmzettel | 11'999 |
Abzüglich leere Stimmzettel | 195 |
Abzüglich ungültige Stimmzettel | 0 |
Gültige Stimmzettel | 11'804 |
Ja-Stimmen | 6'823 |
Nein-Stimmen | 4'981 |
Total = Gültige Stimmzettel | 11'804 |
Die Initiative ist angenommen. | |
Stimmbeteiligung: | 56.01 % |
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
Im Übrigen kann gegen die Abstimmung wegen Rechtsverletzung oder Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 7. März 2018
Wahlbüro Uster
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