Städtische Volksinitiative «Für sichere und durchgängige Velowege» <br>Publikation gemäss § 125 Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
Titel:
Städtische Volksinitiative «Für sichere und durchgängige Velowege»
Inititativtext:
Gestützt auf § 10 der Gemeindeordnung der Gemeinde Uster sowie das Gesetz über die politischen Rechte stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Uster in der Form einer allgemeinen Anregung folgendes Begehren:
- Für die Planung und den Bau eines flächendeckenden und sicheren Veloweg-Netzes sowie die Verbesserung der Veloinfrastruktur in der Stadt Uster wird ein Rahmenkredit von 5 Millionen Franken bewilligt.
- Über die Aufteilung des Rahmenkredits in Objektkredite entscheidet der Stadtrat.
- Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat jährlich Bericht über den Stand der Umsetzung des Rahmenkredits und über die Sicherheit des Veloverkehrs in Uster.
Das Initiativkomitee besteht aus den nachstehend angeführten Mitgliedern:
Kathrin Agosti, Talweg 159, Uster
Martin Camponovo, Guldenenstrasse 8, Uster
Reto Dettli, Talweg 159, Uster
Stefan Feldmann, Brunnenstrasse 12, Uster
Monika Fitze, Kreuzstrasse 17, Uster
Annett Krassnitzer, Talweg 165, Uster
Arthur Künzler, Herracherweg 62, Uster
Karin Niedermann, Talweg 166, Uster
Ali Özcan, Knüsli-Gasse 1, Uster
Matthias Stammbach, Rothstrasse 8, Uster
Balthasar Thalmann, Brandgrubenstrasse 5, Uster
Regula Trüeb, Schwerzistrasse 10, Nänikon
Markus Wanner, Steinstrasse 9c, Uster
Der Stadtrat hat am 12. Dezember 2017 Folgendes beschlossen:
- Es wird festgestellt, dass Titel und Begründung der Städtischen Volksinitiative «Für sichere und durchgängige Velowege» den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Es wird festgestellt, dass die Unterschriftenliste den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung) beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Es beginnt somit die Frist von 6 Monaten zur Sammlung und Einreichung der für das Zustandekommen der Volksinitiative erforderlichen Unterschriftenzahl.
Uster, 10. Januar 2017
Stadtrat Uster
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steuerung und Führung | 044 944 72 04 | Kontaktformular |