Erneuerungswahl des Stadtrates Uster für die Amtsdauer 2018-2022<br>Wahlanordnung

20. Dezember 2017
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des Stadtrates für die Amtsdauer 2018-2022 ist auf den 15. April 2018 festgesetzt worden.
Mit Beschluss vom 11. April 2017 hat der Stadtrat die Erneuerungswahl für den Stadtrat auf Sonntag, 15. April 2018, festgesetzt. Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang wurde auf Sonntag, 10. Juni 2018, angesetzt.

Gemäss Art. 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung Uster werden die Erneuerungswahlen des Stadtrates mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 sodann hat der Stadtrat in Anwendung von § 31 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) auf den Einsatz eines Beiblattes zum leeren Wahlzettel verzichtet.

Gemäss § 57 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind kommunale Wahlen mindestens vier Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin zu veröffentlichen.
Der Stadtrat hat am 11. April und 12. Dezember 2017 beschlossen:
  1. Die Erneuerungswahl des Stadtrates wird auf Sonntag, 15. April 2018, festgesetzt.
  2. Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang für den Stadtrat findet am Sonntag, 10. Juni 2018, statt.
  3. Für die Erneuerungswahlen wird auf die Beigabe eines Beiblattes zum leeren Wahlzettel verzichtet.
  4. Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 20. Dezember 2017
Stadtrat Uster

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