Heime Uster: Taxordnung und Taxen 2018

22. November 2017
Mit Beschluss vom 14. November 2017 hat der Stadtrat die Taxordnung und die Taxen der Heime Uster angepasst. Die Anpassungen treten auf den 01.01.2018 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss mitsamt der neuen Taxordnung und dem neuen Taxblatt liegt bei der Stadtverwaltung Uster, Stadthaus, Sekretariat Abteilung Gesundheit, Bahnhofstrasse 17, zur Einsicht auf.

Zugehörige Objekte

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Taxordnung_Heime-Uster-2018_20171114.pdf Download 0 Taxordnung_Heime-Uster-2018_20171114.pdf
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